V e r e i n s s a t z u n g gem. B e s c h l u s s
v o m 2 9 . F e b r u a r 2 0 1 2
Auszugsweise:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Bürgerverein Wandlitz" mit dem Zusatz "e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Wandlitz. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung
- des Gemeinwesens der Bürger, der Nutzer von Wochenendgrundstücken und der Be-sucher der Ortsteile Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwal-de, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse, die zu einer amtsfreien Gemeinde – der Gemeinde Wandlitz - administrativ zusammengeschlossen wurden. Der Prozess der Integration und des Zusammenwachsens der einzelnen Ortsteile unter Wahrung der kulturellen Interessen werden unterstützt und gefördert;
- des Heimatgedankens für das Zusammenleben derBürger der Gemeinde Wandlitz und der Völkerverständigung, vor allem mit den Partnergemeinden;
- der Integration der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere der Erziehung und Bildung der Schüler und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Vereinen und deren Interessen und Traditionen, mit dem Ziel, das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Verbunden-heit mit ihrem Heimatort und mit ihren Ortsteilen zu stärken;
- des Verständnisses wirtschaftlicher, sozialer, politischer und kultureller Entwicklungen und Zusammenhänge auf kommunaler, regionaler und internationaler Ebene sowie in-dividuellen und kollektiven demokratischen Handelns;
- spezifischer Bedürfnisse ältererBürger und Menschen mit gesundheitlicher Beein-trächtigungund ihre Einbeziehung in das Leben der Gemeinde ohne Barrieren und Hindernisse.
3. Die Zweckverwirklichung des Vereins erfolgt durch alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern, insbesondere durch die Mitwirkung der Mit-glieder in verschiedenen Vereinen und Initiativen der Gemeinde, die die gleichen oder ähnlichen Zwecke verfolgen. Die Mitglieder des Vereins unterstützen die Aktivitäten der Bürger bei der Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes und der Förderung des Tourismus, bei der Nutzung er-neuerbarer und der Einsparung von Energie, beim Ausbau der Infrastruktur, der sinn-vollen Nutzung vorhandener Gebäude und Einrichtungen, der freien und ungehinder-ten Vereinstätigkeit. Unterstützt werden Aktivitäten, die auf die Verbesserung der Frei-zeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen und des Sports abzielen. Die Mitglieder des Vereins arbeiten mit bei der Wahrung fortschrittlicher Traditionen und der Vermitt-lung von Geschichtskenntnissen als Zeitzeugen durch die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen. In Verwirklichung der Vereinsziele arbeiten Mitglieder des Vereins in der Redaktion des Heidekraut Journals mit und unterstützen das Erscheinen des Blattes.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe-cke. DieMittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keineZuwendun-gen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Notwendige Aufwendungen zur Zweckverwirklichung werden nach den finanziellen Möglichkeiten des Vereins erstattet.
Unsere Satzung im Volltext: