Seit 100 Jahren dürfen in Deutschland auch Frauen an den Wahlen teilnehmen und gewählt werden. Bereits zuvor wurde das Wahl-recht für Frauen in den skandinavischen Ländern eingeführt. In Russland gilt das Wahlrecht für Frauen seit 1917. Am 19. Januar 1919 fanden die ersten Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung statt und viele Frauen machten von ihrem neuerworbenen Recht Gebrauch. Übrigens wurde erst 1984 das Wahl-recht für Frauen in Liechtenstein eingeführt. Mit dem Wahlrecht war allerdings noch längst nicht die Gleichberechtigung der Frauen und Männer in Deutschland her-gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis zum Jahr 1958 das Recht des Mannes, bestehende Dienstverhältnisse seiner Ehefrau zu kündigen und ihr Vermögen zu verwalten. In der DDR – dem anderen Deutschen Staat – galten solche Einschränkungen gegen-über Frauen nicht. Erst 1993 beschloss die UNO, dass die Gewaltanwendung gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu bewerten ist. 2001 wurden Vergewaltigung und sexuelle Ausbeutung in kriegerischen

Auseinandersetzungen als Folter verurteilt. Bis heute also dauert der Kampf um die Rechte der Frauen in aller Welt an. Die Normen des Völkerrechts werden keinesfalls bereits allgemein anerkannt und durchgesetzt. Auch in Deutschland wird heute immer noch darum gerungen, gleiche Rechte für Frauen und Männer umzusetzen. Es gibt nach wie vor Unterschiede bei der Gehaltszahlung für Frauen bei gleicher Arbeit. Ein großes Defizit wird vor allem darin gesehen, dass Frauen in Führungs-positionen der Wirtschaft und Politik unterrepräsentiert sind. Die Ursachen da-für sind sicher vielfältig. Noch tragen die Frauen die Hauptlast in der Familie und bei der Kindererziehung, die sie oftmals neben ihrer beruflichen Tätigkeit übernehmen. Es gibt sicher auch Frauen, die sich eine aktive Mitarbeit in politischen Gremien nicht zutrauen. Da wirkt das alte Prinzip fort, wonach Politik Männersache sei. Das hat sich zwar längst als unsinnig erwiesen, hält sich aber hartnäckig. Möglicherweise sehen aber einige Männer ein Problem, wenn ihre Frau in ihrer Entwicklung an ihm vorbeizieht. Ob dieses Problem mit einer festgeschriebenen Quotenregelung überwunden wird, bleibt fraglich. Letztlich sollte derjenige gewählt werden, der für die vorgesehene Aufgabe am besten geeignet ist. Und zwar unabhängig davon, ob es sich nun um einen Mann oder eine Frau handelt. Trotzdem ist manchmal auch Druck ganz sinnvoll. Dazu haben sich jetzt einige Parteien entschieden und man darf gespannt sein, wie sich das Ganze in der Praxis entwickelt. Wir können in unserer Gemeinde ja erhobenen Hauptes in die Runde blicken. Wir haben bereits einige Jahre eine Frau an der Spitze. Und Frau Dr. Jana Radant vertritt die Gemeinde souverän und mit klarem Blick. Auch in der Verwaltung arbeiten überwiegend Frauen. In der Gemeindevertretung sieht das aber schon anders aus. Unter den 28 Vertretern sind nur acht Frauen. Auch bei den Ortsvorstehern überwiegen die Männer. Hier sind nur zwei Frauen vertreten. Wollen wir keine weiblichen Führungskräfte? Wer aktuell unterwegs ist, um die Kandidaten für die nächste Kommunalwahl zu gewinnen, kennt das Problem. Es ist wirklich nicht leicht, Bürger für eine Funktion auf den verschiedenen Ebenen zu finden. Bei Frauen ist das oft noch schwerer. Dabei gibt es jede Menge an engagierten Frauen auch in unserer Gemeinde. Da sind die Lehrerinnen, die Kindergärtnerinnen, Verkäuferinnen, Krankenschwestern und viele anderen, deren Mitarbeit wir uns wünschten. Unsere Frauen haben allen Grund, ihr Wort in unserer Gemeinde einzubringen und sie können sich der Unterstützung aller anderen sicher sein. Wenn wir Männer am 8. März unsere Frauen mit einem Blumenstrauß überraschen, dann sollten wir nicht versäumen, sie auch zu mehr Mitarbeit in den kommunalen Gremien zu ermuntern.

Horst Schumann

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